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FAHRERLAUBNISRECHT

Wer den Entzug der Fahrerlaubnis zum ersten Mal erleben muss merkt schnell, dass er ohne professionelle Beratung den Ermittlungsbehörden, der Polizei,  dem Staatsanwalt oder dem Richter und schließlich der Führerscheinstelle hilflos gegenübersteht, zumal ein Laie keine Akteneinsicht und damit keine Auskunft über den eigentlichen Vorwurf und den Akteninhalt bekommt.

Aus diesem Grund begleite ich Sie schon im Ermittlungsverfahren bis hin zum Gerichtsverfahren oder, falls das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, im Verfahren gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Wenden Sie sich daher frühzeitig an mich, denn nur ich kann Akteneinsicht in Ihre Führerscheinakte nehmen und die Richtigkeit der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister überprüfen. Auch Maßnahmen der Führerscheinbehörden sind nicht selten falsch und angreifbar.

Ich unterstütze Sie zudem bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und berate Sie auf Ihrem Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in Kooperation mit Verkehrspsychologen.

Möglicherweise kann auch eine Überprüfung der Voreintragungen dazu führen, ein –vermeintlich bereits abgeschlossenes Verfahren – durch einen Antrag auf Wiederaufnahme bzw. Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand doch noch zu Ihren Gunsten zu entscheiden. Denn wenn Sie kein Verschulden z.B. an einem Fristversäumnis trifft, müssen Ihnen die ursprünglichen Rechte gewährt werden, wie wenn Sie von Anfang an eine richtige Zustellung erhalten haben, die z.B. eine Einspruchsfrist ausgelöst hätte.

 

Zu meinen Spezialgebieten im Fahrerlaubnisrecht zählen:

 

Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis

 

Anordnung einer medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) - Idiotentest

 

Anordung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung

 

Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Fahreignungsregister

 

Fahrtenbuchauflage

 

Heranziehung zur Zahlung von Abschleppkosten

 

Neuerteilung der Fahrerlaubnis

 

Verkehrszentralregister

 

Verwarnung nach Punktesystem

 

Wiederaufnahmeverfahren

 

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

 

Für Ihre persönlichen Fragen und individuelle Lösung rufen Sie mich gerne an.

 

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